Häufig gestellte Fragen zu allgemeinen Themen

Erhält ein Auszubildender günstigere Fahrscheine?

Ja, ein Auszubildender erhält in Verbindung mit einer Berechtigungskarte Wochen- und Monatskarten zum Schülertarif.

Die Berechtigungskarten hierfür erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Busunternehmen.

Unter welchen Umständen fährt eine schwerbehinderte Person kostenfrei? Wie wird die Begleitperson berücksichtigt?

Die Beförderung ist kostenlos, wenn der Fahrgast einen amtlichen Schwerbehindertenausweis, der mit einer gültigen Wertmarke versehen ist, vorweisen kann.

Wenn auf dem Schwerbehindertenausweis der Buchstabe B vermerkt ist, fährt die Begleitperson kostenlos.

Sie haben etwas im Bus verloren oder gefunden - Was tun ?

Fundsachen sind unverzüglich beim Personal abzuliefern.

Bei Verlorenen Gegenständen wenden Sie sich bitte an das zuständige Verkehrsunternehmen.

Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Rollstuhlbeförderung im Linienverkehr der VGAÖ?

Rollstühle werden im Linienverkehr auf Strecken der VGAÖ  grundsätzlich befördert, soweit der eingesetzte Bus von seiner Bauweise her hierfür geeignet ist.

Gleiches gilt für Kinderwägen oder Ähnliches.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beförderung von Sachen und Hunden im Linienverkehr der VGAÖ?

Handgepäck und sonstige leicht tragbare und nicht sperrige Sachen werden nur dann befördert, wenn diese ausreichend verpackt und gesichert sind, die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht gefährdet, verletzt oder belästigt werden. Bei Schäden, die durch mitgeführte Sachen verursacht werden, haftet der Fahrgast

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

Ein Anspruch auf Mitnahme von Sachen besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Besondere Bestimmungen zu Hunden und anderen Tieren

Diese werden unentgeltlich, nur unter Aufsicht einer dazu geeigneten Person befördert und dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Hunde, die eine Schulterhöhe von 30cm überschreiten, müssen einen Maulkorb tragen.
Kampfhunde gemäß der Landeshundverordung sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Kleintiere sind in geeigneten Behältern mitzunehmen.

Darf ich mein Fahrrad mit in den Bus nehmen?

Eine Verpflichtung zur Mitnahme von Fahrrädern oder Elektro-Kleinstfahrzeugen besteht grundsätzlich nicht, jedoch können diese im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten befördert werden.

Für jedes Fahrzeug ist dabei für die Strecke ein Ticket zu lösen. Der Preis ist in den Zusatzbedingungen der Preistafel zu finden. Hiervon ausgenommen sind:

  • Kinderfahrräder mit Reifengröße bis 12,5 Zoll (31cm)
  • Faltbare Fahrräder/ E-Bikes
  • Zusammengeklappte E-Tretroller und E-Kickboards
  • Hoverboard
  • E-Board

Eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Ausgenommen ist ein evtl. erforderlicher Umstieg um das Fahrtziel zu erreichen.

Der Fahrgast ist verpflichtet sein Fahrzeug ständig festzuhalten und so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beinträchtigt werden.

Nicht befördert werden

  • nicht zusammengeklappte E-Tretroller und E-Kickboards
  • Fahrzeuge mit nicht fest verbautem Akku

Ab welchem Alter muss mein Kind zahlen ?

Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, zahlen den Kinder Fahrpreis nach der Preistafel.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre, in Begleitung einer Aufsichtsperson, sind noch nicht kostenpflichtig.