Schülerwochen- und -monatsfahrkarte

  • Die Karte erhalten alle Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
  • Diese Karte erhalten alle Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres mit besonderer Berechtigung z. B. Schüler, Auszubildende, Studenten etc. - Hierfür muss eine Berechtigungskarte ausgefüllt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Busunternehmen.
  • Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten werden nur im Bus gegen Vorlage der Berechtigungskarte ausgegeben. Die Berechtigungskarte ist Bestandteil des Fahrausweises.
  • Schülerwochenkarten und Schülermonatskarten sind nicht übertragbar.
  • Die entsprechende Schülerkarte ist unauslöschlich vom Fahrgast mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben.
  • Die Schülerwochenkarte ist eine Kalenderwoche, von Montag bis Sonntag, gültig.
  • Die Voraussetzungen jährlich sind neu nachzuweisen

Der Verlust der Berechtigungskarte und/oder der Schülermonatskarte, wenden Sie sich bitte an das zuständige Busunternehmen.